1.1 hgi systems IT OG wird dem Lizenznehmer nach Maßgabe dieses Lizenzvertrages die Software VereinsAssistant 6.0 Cloud gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zur Nutzung überlassen. Die sonstigen Rechte an der Software verbleiben vollständig beim Lizenzgeber.
1.2. Durch den Gebrauch der Software via Cloud und/oder das Herunterladen (Download) und/oder das Aufspielen (Installieren) erklärt sich der Nutzer/Lizenznehmer mit den Bedingungen dieses Softwarelizenzvertrages und weiterhin den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der hgi systems IT OG einverstanden und erkennt diese ohne Einschränkung verbindlich an. Dieser Softwarelizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Nutzer/Lizenznehmer und hgi systems IT OG.
2.1. Die Software ist nach den Bestimmungen über den Schutz von Computerprogrammen urheberrechtlich geschützt. Der Lizenznehmer erkennt den vorstehend genannten Schutz ausdrücklich an. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentationen, das Erscheinungsbild der Software, die Gestaltung der Benutzeroberfläche und der Ein- und Ausgabemasken und Ausdrucke, Inhalt, Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen dem Lizenzgeber als Hersteller zu.
2.2 Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software ist untersagt. Eine Verwendung, auch von Teilen, außerhalb dieses Lizenzvertrages und des gewöhnlich vorgesehenen Zwecks der Software ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Software ist wie jedes urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln. Weitere Teile der Software, z.B. mitgelieferte Designs, Templates, Vorlagen dürfen ausschließlich nur in Verbindung mit der Software verwendet werden und unterliegen ebenfalls diesen Bestimmungen.
2.3 Soweit dem Lizenznehmer bei der Nutzung seiner Lizenz Betriebsgeheimnisse offenbart werden, verpflichtet er sich zur Wahrung dieser Geheimnisse auf unbegrenzte Zeit. Der Lizenznehmer verpflichtet sich insbesondere, Software und Dokumentation geheim zu halten und sie weder ganz noch teilweise Dritten offen zu legen oder an sie weiterzugeben.
2.4 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
3.1 Der Lizenznehmer erhält mit der vollständigen und vorbehaltslosen Zahlung der Lizenzgebühr ein einfaches, zeitlich beschränktes (1 Jahr) bzw. unbeschränktes (entsprechend der bestellten Laufzeitoption), nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software sowie an der zugehörigen Dokumentation für eigene Zwecke.
Bis zur vollständigen Zahlung der jeweils fälligen Vergütung ist dem Lizenznehmer der Einsatz der Software nur widerruflich gestattet.
Grundsätzlich wird die Software als Cloud-Lösung verkauft, womit kein Herunterladen bzw. Aufspielen der Software nötig ist. Für den Fall, dass der Lizenznehmer die Software auf einem Datenträger wünscht gilt folgendes: alle Datenverarbeitungsgeräte (z.B. Festplatten und Zentraleinheiten), auf welche die Software ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer im Falle eines Herunterladens bzw. Aufspielens kopiert wird, befinden sich in Räumen bzw. auf Geräten (z.B. PCs) des Lizenznehmers und stehen in seinem unmittelbaren Besitz und unter seiner direkten Kontrolle.
Wird das Nutzungsrecht gekündigt oder erlischt es aus einem anderen Grund, hat der Lizenznehmer im Falle eines Herunterladens bzw. Aufspielens die Software, die von ihm ggf. gezogenen Vervielfältigungen (Sicherungskopien) sowie die Dokumentation an den Lizenzgeber herauszugeben. Falls eine physische Herausgabe der Software und der Vervielfältigungen aus technischen Gründen nicht möglich ist, wird der Lizenznehmer diese löschen und dies dem Lizenzgeber schriftlich bestätigen. Bei der Cloud-Lösung wird im Falle einer Kündigung oder Erlöschung der Zugang zur Software zentral durch hgi systems IT OG gesperrt.
3.2 Der Lizenznehmer darf die Software und die zugehörige Dokumentation nicht an Dritte weitergeben, weder unentgeltlich noch entgeltlich. Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens des Lizenzgebers die Software weder vermieten, verpachten, verleasen noch diese einer ASP-Nutzung (application service providing) zuführen.
3.3 Rückübersetzungen des überlassenen Programmcodes (Quell-Codes) der Software in andere Codeformen (Dekomprimierung) und sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) und/oder Änderungen am Programmcode sind ausdrücklich untersagt.
Übersetzung, Bearbeitung, Arrangement und andere Umarbeitungen der Software, sowie von Teilen davon und die Vervielfältigung der dadurch erzielten Ergebnisse sind nur gestattet, soweit dies für die Nutzung der Software für den Lizenznehmer erforderlich ist.
Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine dahingehende Anfrage an den Lizenzgeber zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß der Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Der Lizenzgeber behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern.
Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn der Lizenzgeber die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. Der Lizenzgeber nimmt diese Änderungen nur gegen eine angemessene Vergütung vor.
4.1 Nach dem anerkannten Stand der Technik ist es nicht möglich, komplexe Softwareprodukte zu entwickeln, die vollkommen frei von Fehlern sind und in allen Anwendungen und Kombinationen insbesondere mit verschiedenen Hardwarekomponenten jederzeit fehlerfrei arbeiten.
Die vereinbarte Beschaffenheit der vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Software ist daher nicht darauf ausgerichtet, dass keinerlei Programmfehler auftreten dürfen bzw. die Software für jeden denkbaren Anwendungsfall eingesetzt werden kann, sondern nur darauf, dass die Software keine Programmfehler aufweist, welche die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Der Lizenzgeber haftet dafür, dass die Software mit der Leistungsbeschreibung übereinstimmt.
4.2 Der Lizenzgeber gewährleistet für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass die von ihm gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen.
4.3 Soweit eine schriftlich erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert der Lizenzgeber kostenlos Ersatz. Der Lizenzgeber ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Lizenzgeber kann die gewählte Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
5.1 hgi systems IT OG haftet für Schäden aus jeglichem Rechtsgrund einschließlich Verzug, Schlechterfüllung oder außervertraglicher Haftung a) ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von hgi systems IT OG und unabhängig vom Grad des Verschuldens bei von hgi systems IT OG zu vertretenden Personenschäden; b) begrenzt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen von hgi systems IT OG, soweit kein Fall aus a) gegeben ist; c) je Schadensfall begrenzt auf die vertragliche Vergütung, bei Verzug oder anfänglicher Unmöglichkeit, soweit kein Fall entsprechend a) oder b) gegeben ist; d) weiterer Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere haftet der Lizenzgeber nicht für Schadenersatzansprüche des Lizenznehmers einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Lizenznehmers.
5.2 Es wird keine Haftung dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Lizenznehmers geeignet ist und mit beim Lizenznehmer vorhandener Software und Hardware zusammenarbeitet
5.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.4 Der Lizenzgeber haftet nicht bei Datenverlust. Ist Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so haftet bei Datenverlust hgi systems IT OG maximal für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von Sicherheitskopien, sowie für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei regelmäßiger, ordnungsgemäßer Erstellung von Sicherheitskopien durch den Kunden verlorengegangen wären, maximal jedoch begrenzt mit EUR 5.000 je Schadenfall. Für die Erstellung der Sicherheitskopien ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich, eine Abweichung hiervon muss schriftlich vereinbart werden.
6. Sonstiges
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag ins Ausland ausgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von hgi systems IT OG in Lauterach als vereinbart.
6.2 Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Software-Lizenzvertrages bedürfen der Schriftform.
6.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.