1.1 hgi systems IT OG erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen in der Informationstechnologie und im Betrieb von Hard- und Softwarekomponenten.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die hgi systems IT OG gegenüber dem Auftraggeber erbringt, wenn diesen beim ersten Vertragsabschluss vom Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt wurden. Bei Folgegeschäften muss daher nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von hgi systems IT OG schriftlich anerkannt wurden.
1.3 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von hgi systems IT OG schriftlich und firmengemäß gezeichnet wurden und verpflichten hgi systems IT OG nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2.1 Der genaue Umfang der Dienstleistungen von hgi systems IT OG ist mit dem Auftraggeber im jeweiligen Auftrag festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt hgi systems IT OG die Dienstleistungen während der bei hgi systems IT OG üblichen Geschäftszeiten. hgi systems IT OG wird entsprechend dem jeweiligen Auftrag für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.
2.2 Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen bzw. Programmadaptierungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft), die der Auftraggeber hgi systems IT OG zur Verfügung zu stellen hat oder die von hgi systems IT OG gegen Kostenberechnung aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet werden kann. Ist kein Pflichtenheft vorhanden, so definiert sich der Leistungsumfang wie im von beiden Vertragsparteien vereinbarten Auftrag. Diese Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft) ist vom Auftraggeber auf jeden Fall auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Machen neue oder geänderte Anforderungen des Auftraggebers eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird von hgi systems IT OG auf Wunsch des Auftraggebers ein entsprechendes Angebot unterbreitet.
2.3 hgi systems IT OG ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen und Technologien nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.
2.4 Leistungen von hgi systems IT OG, die vom Auftraggeber über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, sind vom Auftraggeber nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei hgi systems IT OG gültigen Sätzen zu vergüten. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei hgi systems IT OG üblichen Geschäftszeiten, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Auftraggeber oder durch sonstige nicht von hgi systems IT OG zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
2.5 Sofern hgi systems IT OG auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. hgi systems IT OG ist nur für die von ihr selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.
2.6 Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
2.7 Individualprogramme bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme durch den Auftraggeber spätestens vier Wochen ab Lieferung. Die Abnahme wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der von hgi systems IT OG akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.6 angeführten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ab Lieferung ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software durch den Auftraggeber im Echtbetrieb gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwaige auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert hgi systems IT OG zu melden, die um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.8 Bei Bestellung von Standardprogrammen der hgi systems IT OG bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
2.9 Sollte sich im Zuge der Umsetzungen der Dienstleistungen herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist hgi systems IT OG verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann hgi systems IT OG die weitere Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist hgi systems IT OG berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von hgi systems IT OG angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
2.10 Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
2.11 Versicherungen erfolgen nur auf expliziten Wunsch des Auftraggebers.
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch hgi systems IT OG erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang von hgi systems IT OG enthalten sind.
3.2 Sofern die Dienstleistungen beim Auftraggeber vor Ort erbracht werden, ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung sämtlicher Voraussetzungen, die zur Durchführung der Dienstleistungen durch hgi systems IT OG notwendig sind, verantwortlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern der hgi systems IT OG Weisungen - gleich welcher Art - zu erteilen und wird alle Anforderungen bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an die von hgi systems IT OG benannte Ansprechpartner herantragen.
3.3 Der Auftraggeber stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von hgi systems IT OG zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von hgi systems IT OG geforderten Form zur Verfügung und unterstützt hgi systems IT OG auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Auftraggeber, die Änderungen in den von hgi systems IT OG für den Auftraggeber zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit hgi systems IT OG hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen und müssen schriftlich über einen Change Request (siehe Punkt 6) festgehalten werden.
3.4 Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang von hgi systems IT OG enthalten ist, wird der Auftraggeber auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.
3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen von hgi systems IT OG erforderlichen Passwörter und Log-Ins streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Passwörtern und Log-Ins an nicht im Auftrag definierte Personen ist ausdrücklich untersagt.
3.6 Der Auftraggeber wird die an hgi systems IT OG übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass diese bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
3.7 Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass hgi systems IT OG in der termingerechten Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Auftraggeber stellt sicher, dass hgi systems IT OG und/oder die durch hgi systems IT OG beauftragten Dritten den für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Auftraggeber erhalten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die an der Auftragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragten Dritte entsprechend an der Auftragserfüllung mitwirken.
3.8 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von hgi systems IT OG erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erfüllt. Zeitpläne für die von hgi systems IT OG zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber wird die der hgi systems IT OG hierdurch entstehenden Mehraufwendungen zu den bei hgi systems IT OG jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
3.9 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die von ihm beauftragten Dritte die von hgi systems IT OG eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln. Der Auftraggeber haftet gegenüber hgi systems IT OG für jeden Schaden.3.10 Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Auftraggebers unentgeltlich.
Sofern, nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen, Mitarbeiter des Auftraggebers von hgi systems IT OG übernommen werden, ist darüber eine separate schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Etwaige Pönalzahlungen aufgrund von Zeitabweichungen müssen zwischen den Vertragsparteien schriftlich mit der Auftragserteilung vereinbart werden.
Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen ("Change Request"). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner und durch Verwendung des von hgi systems IT OG bereitgestellten Formulars bindend.
7.1 Beruht die Mangelhaftigkeit aufgrund einer Verletzung der Pflichten des Auftraggebers gemäß Punkt 3.9 ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von hgi systems IT OG erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. hgi systems IT OG wird auf Wunsch des Auftraggebers eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels vornehmen.
7.2 Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, werden von hgi systems IT OG gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
7.3 Ferner übernimmt hgi systems IT OG keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger (soweit solche vorgeschrieben sind), anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
7.4 Für Programme oder Programmänderungen, die durch den Auftraggeber bzw. von ihm bestellte Dritte verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch hgi systems IT OG.
7.5 hgi systems IT OG verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt hgi systems IT OG die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder gibt es organisatorische oder programmtechnische Mängel, welche von hgi systems IT OG zu vertreten sind, ist hgi systems IT OG verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
7.6 Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie rekonstruierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualprogrammen nach Programmabnahme gemäß Punkt 2.7 schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber hgi systems IT OG alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
7.7 Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten von hgi systems IT OG an den Auftraggeber. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate. § 924 ABGB "Vermutung der Mangelhaftigkeit" wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem Auftraggeber von hgi systems IT OG überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte.
7.8 Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
8.1 hgi systems IT OG haftet bei von ihr verschuldeten Personenschäden. hgi systems IT OG haftet keinesfalls bei leichter Fahrlässigkeit. Für den Ersatz des entgangenen Gewinns gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.1 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 15.000 je Schadensfall.
8.3 Weitergehende als die im Auftrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder vom Auftraggeber nachzuweisender grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. Bei Vorliegen höherer Gewalt über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten hinweg, sind die Vertragspartner berechtigt, vom Auftrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
10.1 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
10.2 hgi systems IT OG ist überdies berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und hgi systems IT OG aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.
10.3 Bei Vertragsbeendigung hat der Auftraggeber unverzüglich sämtliche ihm von hgi systems IT OG überlassene Unterlagen und Dokumentationen an hgi systems IT OG zurückgeben.
10.4 Auf Wunsch unterstützt hgi systems IT OG bei Vertragsende den Auftraggeber bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den Auftraggeber oder einen vom Auftraggeber benannten Dritten zu den jeweiligen bei hgi systems IT OG geltenden Stundensätzen.
10.6 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von hgi systems IT OG möglich. Ist hgi systems IT OG mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
11.1 Die vom Auftraggeber zu entrichtenden Entgelte ergeben sich aus dem Auftrag bzw. aus dem Angebot. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
11.2 Reisezeiten von Mitarbeitern der hgi systems IT OG gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege(kopien).
11.3 hgi systems IT OG ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Auftraggeber in angemessener Höhe abhängig zu machen.
11.4 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen je nach Vertragsvereinbarungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich verrechnet. Die von hgi systems IT OG gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturierung ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem hgi systems IT OG über diese verfügen kann. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, ist hgi systems IT OG berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte seitens des Auftraggebers ein Zahlungsverzug von mehr als 14 Tage eintreten, ist hgi systems IT OG berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen und die Lizenznutzung zurückzufordern. hgi systems IT OG ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
11.5 Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit einer von hgi systems IT OG anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.11.6 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der Auftraggeber. Sollte hgi systems IT OG für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der Auftraggeber hgi systems IT OG schad- und klaglos halten.
12.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, etc.) stehen hgi systems IT OG bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu nutzen. Durch den gegenständlichen Auftrag wird lediglich eine einfache Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Auftrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte durch den Auftraggeber zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.12.2 Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
12.3 Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung bei hgi systems IT OG zu beauftragen. Kommt hgi systems IT OG dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
12.4 Alle dem Auftraggeber von hgi systems IT OG überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.
13.1 hgi systems IT OG wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten. hgi systems IT OG verpflichtet sich, dass sämtliche Mitarbeiter die Bestimmungen gemäß § 15 des Datenschutzgesetzes einhalten.
13.2 hgi systems IT OG ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an hgi systems IT OG sowie der Verarbeitung solcher Daten durch hgi systems IT OG ist vom Auftraggeber sicherzustellen.
13.3 hgi systems IT OG ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die an den Standorten von hgi systems IT OG gespeicherten Daten und Informationen des Auftraggeber gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. hgi systems IT OG ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.
13.4 Mit Abschluss des Auftrags erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung, dass die Daten aus den entsprechenden Geschäftsfällen auch an Unterauftragnehmer, welche bei der Abwicklung dieses Auftrages eingebunden werden, übermittelt werden dürfen.
14.1 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
14.2 Die mit hgi systems IT OG verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
15.1 Der Auftraggeber wird während der Laufzeit der Geschäftsbeziehung bzw. bis ein Jahr nach Ende der Geschäftsbeziehung die von hgi systems IT OG zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an hgi systems IT OG eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen aktuellen Bruttomonatsgehalts eines jeden betroffenen Mitarbeiters von hgi systems IT OG, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2), zu leisten.
15.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
15.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
15.4 Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. hgi systems IT OG ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Auftraggebers auf ein mit hgi systems IT OG unternehmensrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.
15.5 hgi systems IT OG ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
15.6 hgi systems IT OG ist berechtigt, den Auftraggeber sowie dessen Logo auf Kundenreferenzlisten zu verwenden.
15.7 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von hgi systems IT OG als vereinbart. Lauterach, 10.09.2008